Weitere Daten und Informationen der Karte:
- Häfen in Australien: Umschlagkapazitäten für Erz und Kohle (aktuell und geplant)
- Sichere Reserven an Anthrazit- und Fettkohle (in Mio. t; Stand: 2009)
- Die wichtigsten Kokskohleexporteure (nach Liefermengen in Mio. t; Stand: 2009)
- Erzlagerstätten mit Angaben zum Eisengehalt der Reserven (Stand: 2009)
- Entwicklung der Erz- und Kokskohlepreise: 2000-2009
- Die zehn größten Abnehmer für Einblaskohle: 2007–2008
- Ausbauvorhaben für Eisenerz- und Kohleterminals in australischen Häfen
- Ausstoßzahlen für Eisenerz weltweit: 2000-2009
- Ausstoßzahlen für Kokskohle weltweit: 1980-2009
Informationen über den Herausgeber
SBB Analysen und Consulting gehört zu Steel Business Briefing, einem Herausgeber von sorgfältig recherchierten Nachrichten und Informationen über die Stahlbranche. Die Daten für diese Wandkarten und Atlanten wurden von SBB erhoben. Neben dem Hauptsitz in London ist SBB auch in China, Singapur, den USA, Brasilien, der Türkei, Japan, Deutschland und Südafrika vertreten.Wir erfüllen Rechercheaufträge für individuelle Kunden, einschließlich Statistiken, Unternehmensprofile und Prognosen.
Unter folgender Adresse bieten wir Ihnen weitere Informationen und beantworten gerne Ihre Fragen zu SBB Analysen und Consulting. Hier können Sie auch Näheres zu unseren Berichten, zu aktuellen Nachrichten von SBB sowie unserem Abo-Service erfahren:
SBB London: Peek House, 20 Eastcheap, London EC3M 1EB, United Kingdom. Tel.: +44 20 7645 9400 Fax: +44 20 7929 4666 research@sbb.com
SBB Shanghai: 33/F Shanghai Plaza 138 Huaihai Road (M) Shanghai China 200021. Tel.: +86 21 5110 5488 Fax: +44 20 7929 4666 shanghai@sbb.com
Lieferbedingungen
*Alle Preise verstehen sich einschließlich Porto. Die Wandkarten werden vom SBB-Büro in Shanghai aus versendet. Die Lieferzeit beträgt bis zu sieben Tage. Einfuhrzölle und Gebühren können je nach Land anfallen; die Höhe dieser Abgaben variiert. SBB haftet nicht für diese Gebühren. Bitte wenden Sie sich bei diesbezüglichen Fragen vor dem Versand unbedingt an das Zollamt ihres Landes.
|